Warum Du ein Impressum brauchst – auch als Blogger:in oder Selbstständige:r
Vielleicht denkst Du: „Ich bin doch kein Unternehmen – warum sollte ich ein Impressum brauchen?“ Genau das denken viele. Doch ein Impressum erstellen ist kein Hexenwerk.
In Deutschland gilt die sogenannte Impressumspflicht – und zwar nicht nur für Firmen, sondern auch für private Webseiten und Blogs, sobald eine „geschäftsmäßige Absicht“ vorliegt.
Das ist schnell der Fall, z. B. wenn Du:
- Affiliate-Links nutzt,
- eigene Produkte oder Dienstleistungen bewirbst,
- einen Shop betreibst,
- Google Ads oder Werbebanner einsetzt,
- mit Kooperationspartnern arbeitest.
Kurz gesagt: Sobald Dein Blog nicht rein privat ist, sondern Du irgendwie Geld verdienen könntest oder möchtest, brauchst Du ein Impressum einfach erklärt.
Was passiert, wenn Du kein Impressum hast?
Die Folge: Abmahnung. Teuer. Nervenaufreibend. Und komplett vermeidbar.
In Deutschland können Mitbewerber oder bestimmte Anwälte gezielt nach Seiten ohne Impressum suchen und dann kostenpflichtige Abmahnungen verschicken. Klingt unfair? Ist aber legal.
Tipp: Geh kein Risiko ein. Ein Impressum ist schnell erstellt – und rettet Dich im Ernstfall vor ärgerlichen Kosten.
Was muss in ein Impressum rein?
Die Pflichtangaben auf einen Blick
Hier kommt die gute Nachricht: Du musst kein Anwalt sein, um ein rechtssicheres Impressum zu erstellen. Du brauchst nur zu wissen, welche Angaben verpflichtend sind.
Diese Angaben sind Pflicht:
- Name und Anschrift
- Dein Vor- und Nachname (auch als Einzelunternehmer:in)
- Vollständige Adresse (kein Postfach!)
- Kontaktinformationen
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer (nicht zwingend, aber empfohlen)
- Angaben zur Rechtsform (z. B. GmbH, UG etc.)
- Bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregister, HRB-Nummer, Sitz
- Vertretungsberechtigte Person
- z. B. die Geschäftsführung bei einer GmbH
- Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden)
- Pflicht, wenn Du eine Umsatzsteuer-ID hast (z. B. bei EU-Geschäften)
- Angaben zur Aufsichtsbehörde (bei bestimmten Berufen wie Anwält:innen, Steuerberater:innen, Ärzt:innen)
- Berufsrechtliche Regelungen (ebenfalls bei geschützten Berufen)
Zusätzliche Angaben für bestimmte Seiten
Wenn Du journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlichst (z. B. Blogbeiträge mit gesellschaftlicher Relevanz), musst Du eine verantwortliche Person im Sinne des §55 RStV nennen.
Tipp: Wenn Du unsicher bist, nenn sicherheitshalber immer eine verantwortliche Person mit Adresse.
Tools zur Erstellung eines Impressums – schnell & kostenlos
Du musst das Impressum nicht selbst formulieren. Es gibt vertrauenswürdige Generatoren, die Dir rechtssichere Muster zur Verfügung stellen.
Diese Impressum-Generatoren sind empfehlenswert:
- Impressum-Generator von eRecht24
Einer der bekanntesten, einfach zu bedienen, DSGVO-konform. - Impressum Generator von der Kanzlei Härting
Besonders für Blogger:innen geeignet. Auch mit Tipps zu Abmahnfallen. - für-gruender.de Impressum-Tool
Klar strukturiert, mit Social-Media-Hinweisen .
Tipp: Speichere Dein Impressum als eigenständige Seite und verlinke sie in der Footer-Navigation, sodass es mit einem Klick erreichbar ist.
Praxisbeispiele: So lösen es andere
Beispiel 1: Die Food-Bloggerin mit Affiliate-Links
Lena betreibt einen Rezepteblog. Sie verlinkt auf Küchengeräte bei Amazon. Damit ist sie geschäftsmäßig unterwegs.
Ihr Impressum enthält:
- Vollständigen Namen & Adresse
- Hinweis auf ihre Amazon-Partnerschaft
- Verantwortliche für Inhalte nach §55 RStV
Beispiel 2: Der Coach mit Onlinekursen
Peter bietet einen Selbstlernkurs für Stressbewältigung an. Er nutzt Digistore24 als Plattform. Auch hier liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor.
Sein Impressum enthält:
- Unternehmensname (Einzelunternehmer)
- Adresse & Kontakt
- Umsatzsteuer-ID
- Hinweis auf Verantwortlichkeit für Inhalte
Beispiel 3: Instagram-Profil mit Kooperationspartnern
Maja postet Beauty-Tipps und ist als Influencerin aktiv. Sie kooperiert mit Kosmetikmarken. Auch auf Instagram braucht sie ein Impressum. Sie löst es mit einem Link zu ihrer Impressum-Seite auf ihrer Webseite.
Beispiel 4: Handwerksbetrieb mit Website & Anfrageformular
Thomas betreibt eine kleine Schreinerei in NRW. Auf seiner Webseite stellt er Referenzprojekte vor und bietet ein Anfrageformular für Angebote an. Damit ist er klar gewerblich unterwegs.
In seinem Impressum stehen:
- Name der Firma & Inhaber
- Adresse, Telefonnummer, E-Mail
- Handelsregistereintrag
- Umsatzsteuer-ID
- Hinweis auf die zuständige Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde
Tipp: Auch kleine Cafés, Salons oder Dienstleister mit Website brauchen ein vollständiges Impressum – vor allem, wenn ein Kontaktformular, Online-Terminbuchung oder Werbung genutzt wird.
Beispiel 5: Das Familiencafé mit Tageskarte
Das Café Sonnenzeit in einer Kleinstadt betreibt eine liebevoll gestaltete Webseite mit Bildern, Wochenkarte und Online-Reservierung. Obwohl das Café nur lokal arbeitet, handelt es sich eindeutig um eine geschäftsmäßige Nutzung.
Im Impressum findet sich:
- Geschäftsführerin mit vollem Namen
- Adresse des Cafés
- E-Mail-Adresse & Telefonnummer
- Hinweis zur Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt)
- Angaben zur Unternehmensform (GbR)
Tipp: Auch wenn Du lokal arbeitest und denkst, „das sieht ja kaum jemand online“ – die Impressumspflicht gilt trotzdem!
Impressum für Social Media: So funktioniert's richtig
Viele vergessen: Die Impressumspflicht gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für Accounts, auf denen Du z. B. Deine Leistungen oder Kooperationen bewirbst.
So bindest Du das Impressum richtig ein:
- Pinterest: Verlinke das Impressum in Deinem Profiltext oder nutze einen klar sichtbaren Link in Deinen Pin-Beschreibungen (z. B. bei Werbeinhalten).
- Instagram: Link in der Bio (z. B. „Impressum: www.deineseite.de/impressum“)
- Facebook: Impressumsfeld nutzen (unter „Info“ einstellen)
- TikTok: Link in die Profilbeschreibung
- LinkedIn/Xing: Impressumslink im Infotext oder unter Kontaktinformationen
Tipp: Nutze eine Impressum-URL, die kurz und eindeutig ist, z. B. www.deinname.de/impressum
Impressum aufbauen in WordPress mit Elementor
Schritt-für-Schritt Anleitung:
- Neue Seite erstellen: Nenne sie „Impressum“
- Elementor öffnen: Per Drag & Drop Deine Impressumsangaben einfügen
- Struktur: Nutze Überschriften wie „Angaben gemäß §5 TMG“ oder „Verantwortlich für den Inhalt“
- Formatierung: Klar, strukturiert, gut lesbar
- Link setzen: Impressum in die Footer-Navigation und ggf. Datenschutzseite einbinden
Tipp: Elementor Pro-Nutzer:innen können den Footer global gestalten und den Link überall automatisch anzeigen lassen.
Fazit: Impressumspflicht? Ja, aber kein Grund zur Panik
Ein Impressum klingt erstmal nach Bürokratie und Abmahngefahr. Aber wenn Du einmal weißt, was rein muss und wo es hinkommt, ist das Ganze kein Hexenwerk.
Du brauchst keine Angst haben, solange Du es richtig und sichtbar einbindest.
Sieh das Impressum als Teil Deiner professionellen Onlinepräsenz. Es zeigt: Du meinst es ernst, Du bist erreichbar – und Du nimmst rechtliche Dinge ernst.
FAQ – Häufige Fragen zum Impressum
Muss ich auch als Kleinunternehmer:in ein Impressum haben?
Ja. Die Impressumspflicht gilt unabhängig von der Höhe Deiner Einnahmen. Auch als Kleinunternehmer:in musst Du ein vollständiges Impressum bereitstellen.
Kann ich ein Postfach anstelle meiner Adresse angeben?
Nein. Ein Postfach genügt nicht. Es muss eine ladungsfähige Anschrift sein – also eine Adresse, unter der Du erreichbar bist.
Was ist, wenn ich meine private Adresse nicht veröffentlichen will?
Dann kannst Du z. B. eine Geschäftsadresse oder einen Anbieter für virtuelle Geschäftsadressen nutzen. Wichtig: Die Adresse muss wirklich erreichbar und zustellfähig sein.
Reicht es, mein Impressum nur in den AGB zu verstecken?
Nein. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein – am besten über einen Link im Footer oder Menü.
Muss auch ein Social-Media-Kanal wie Pinterest, Instagram oder TikTok ein Impressum haben?
Ja. Sobald Du dort Werbung machst, Kooperationen eingehst oder Dienstleistungen anbietest, gilt die Impressumspflicht – unabhängig von der Plattform.